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   BVerwG, 09.11.1978 - 7 C 96.78   

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https://dejure.org/1978,2686
BVerwG, 09.11.1978 - 7 C 96.78 (https://dejure.org/1978,2686)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1978 - 7 C 96.78 (https://dejure.org/1978,2686)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1978 - 7 C 96.78 (https://dejure.org/1978,2686)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vrstoß gegen das Vertretungserfordernis vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1996 - 12 L 7814/95

    Schutzzweck von straßenrechtlichen Regelungen; Rennen mit Kraftfahrzeugen; Schutz

    Der weitere Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht besonders aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.6.1969, aaO; BVerfG, Beschluß vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371, 381; BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - 7 C 96.78 -, BVerwGE 59, 221, 228; BVerwG, Urteil vom 16.3.1994 - 11 C 48.92 -, DVBl. 1994, 1191).

    Es ist anerkannt, daß die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen nicht nur der Abwehr der dem Verkehr selbst drohenden Gefahren dienen, sondern auch der Abwehr der vom Straßenverkehr ausgehenden Gefahren für die Umwelt hier für die Natur und für die erholungssuchende Bevölkerung - (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, aaO, S. 228 ff.; BVerwG, Urteil vom 16.3.1994, aaO, S. 1096).

  • VG Berlin, 05.09.2001 - 25 A 239.98

    Ausnahmegenehmigung für einen Straßenhandel; Verkauf aus einem Bauchladen;

    Der weitere Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "unter anderem" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so dass auch andere, dort nicht besonders aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.6.1969, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371, 381; BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - BVerwG 7 C 96.78 -, BVerwGE 59, 221, 228; BVerwG, Urt. v. 16.3.1994 - 11 C 48.92 -, NVwZ 1994, 1095).
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